Plattdüütsch leevt Satzung Satzung als PDF-Datei
(gegründet am 18. November 1975)
Der Verein "Plattdüütsch
leevt" wendet sich an alle Bürger, denen ihre Sprache mehr ist als ein
akustisches Verständigungsmittel.
Niederdeutsch,
das ist heute eine lebendige, liebens- und pflegenswerte Seite einer an viel-
fältigen Äußerungen reichen sprachgeschichtlichen Vergangenheit.
An diesen Leitsatz
von "Niederdeutsch in Hamburg“ wollen wir anknüpfen! Wir wollen
versuchen, daß dieser Zeuge nicht verstummt, sondern daß er lebendig bleibt,
denn
Plattdüütsch leevt!
§1:
Name des Vereins
Der Verein führt
den Namen "Plattdüütsch leevt".
Der Sitz des Vereins ist Hamburg.
Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsqericht in Hamburg eingetragen.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
§2:
Zweck des Vereins
Der Zweck des
Vereins ist:
a)
die Liebe zur
plattdeutschen Sprache zu wecken und zu fördern,
b)
plattdeutsche
Veranstaltungen durchzuführen;
c)
Vereine und Verbände mit
gleicher oder ähnlicher Zielsetzung zu unterstützen;
d)
der Verein verfolgt nur
gemeinnützige Zwecke.
e)
Der Verein ist selbstlos tätig,
er verfolgt nicht
f)
in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3:
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede
natürliche Person werden.
Juristische Personen können Mitglied werden, wenn ihre Zielsetzung und ihr
Eintreten für die plattdeutsche Sprache gegeben ist.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitrittserklärung. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert
werden.
Gegen die Ablehnung des Vorstandes kann der Antragsteller Berufung bei der
Mitgliederversammlung einlegen.
§4:
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist
berechtigt. an der Durchführung von plattdeutschen Veranstaltungen mitzuwirken.
Jede Mitarbeit ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. der von der Mitgliederversammlung
festgesetzt wird.
§5:
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
endet:
- durch Tod,
- durch den
Austritt,
- durch den
Ausschluss.
Der Austritt muß
schriftlich gegenüber dem Vorstand angezeigt werden, hierbei ist eine vierteljährliche
Kündigung zum Schluss des Kalenderjahres einzuhalten.
§6:
Ausschluss
Der Ausschluss erfolgt, wenn das Mitglied
gegen die Interessen des Vereins oder gegen seine Satzung grob- fahrlässig oder
vorsätzlich verstößt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Gegen die
Entscheidung kann der Ausgeschlossene Berufung bei der Mitgliederversammlung
einlegen.
§7:
Wirkung der Beendigung der Mitgliedschaft
Mit Beendigung der
Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegen den Verein.
Die Rückgewährung von Spenden und Sacheinlagen ist ausgeschlossen.
§8:
Organe des Vereins
Organe des Vereins
sind:
- die
Mitgliederversammlung:
- der Vorstand.
§9:
Vorstand
Der Vorstand
besteht aus:
-
dem 1. Vorsitzenden:
-
dem 2.
Vorsitzenden, der gleichzeitig Vertreter des 1. Vorsitzenden ist:
-
dem
Schatzmeister:
-
dem
Schriftführer:
-
den 4 Beisitzern.
Der Vorstand kann
weitere Beisitzer zu seiner Unterstützung berufen.
§10: Wahl
des Vorstandes
Der Vorstand wird
von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt
solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Scheidet ein Mitglied des
Vorstandes während der Amtsperiode aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für
den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes wählen.
§11:
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand führt
die Geschäfte des Vereins, ihm obliegt die Ausführung der Vereinsbeschlüsse.
Der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne
des S 26 BGB.
§12:
Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung ist alle 2 Jahre vom Vorstand - möglichst im 1. Quartal
des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 2
Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen.
Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
Die
Mitgliederversammlung hat die Aufgaben:
a)
Entgegennahme des
Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
b)
Wahl des Vorstandes und
von 2 Kassenprüfern,
c)
Festsetzung der Höhe des
Mitgliedsbeitrages;
d)
Beschlüsse über Satzungsänderungen
und Vereinsauflösung;
e)
über die Berufung eines
Mitgliedes gegen die Ablehnung der Aufnahme (§ 3) oder gegen den Ausschluss (§
6) durch den Vorstand zu beschließen.
f)
Beschlüsse zur Vereinsarbeit.
Die
Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit; wird ein
2. Wahlgang erforderlich, entscheidet die relative Mehrheit. Stimmberechtigt
sind alle anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das
Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die
Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe dies
fordern.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§13:
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge
sind Jahresbeiträge und jeweils im 1. Quartal fällig.
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§14:
Verwendung der Gewinne
Mittel des Vereins
und etwaige Gewinne bei Veranstaltungen dürfen nur für die Satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§15:
Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur
aufgelöst werden, wenn bei der Mitgliederversammlung mindestens 3/4 aller
anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung beschließen. Bei Auflösung
des Vereins oder bei Wechsel seines bisherigen Zweckes ist sein Vermögen einem
steuerlich als gemeinnützig anerkannten Verein oder Einrichtung zu übertragen,
der es ausschließlich und unmittelbar zur Pflege der plattdeutschen Sprache zu
verwenden hat.
Beschlossen in
Hamburg am 15. November 1975 (Urfassung),
in der Neufassung vom am 12. Februar 1994,
geändert am 19.
Oktober 1994 und am 15. März 1995.